Ratgeber · GOZ-Faktor

Die 100-%-Falle: Wenn der Tarif beim 3,5-fachen Satz aufhört

Zahnärzte rechnen privat nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab: Gebührenziffer × Punktwert ×Steigerungsfaktor. Bis zum 2,3-fachen Satz geht das ohne Begründung, bis zum 3,5-fachen mit schriftlicher Begründung — und darüber hinaus nur mit einer vorab getroffenen Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ.

Wo die Lücke entsteht

Viele Tarife erstatten nur bis zum 3,5-fachen Satz. Implantologen, Endodontie-Spezialisten und Praxen in Großstädten rechnen aber regelmäßig mit Honorarvereinbarung darüber ab. Dann erstattet der „100-%-Tarif“ zwar 100 % — aber nur vom 3,5-fachen Satz. Die Differenz zur tatsächlichen Rechnung bleibt an dir hängen, und die kann bei einer Implantatversorgung mehrere hundert Euro betragen.

Worauf achten?

Wer Wert auf freie Arztwahl inklusive Spezialisten legt, sollte gezielt nach Tarifen suchen, die auch oberhalb des 3,5-fachen Satzes mit Honorarvereinbarung erstatten — im Vergleich kennzeichnen wir das als Badge „GOZ über 3,5-fach“. Zweiter Blick: Werden Analogziffern (§ 6 GOZ, für neue Behandlungsmethoden) mit erstattet? Gute Tarife sagen dazu ja.

→ Zum Vergleich: Welche Tarife über den 3,5-fachen Satz hinausgehen